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Ist Follower kaufen in Deutschland legal?

Von Oliver Hayes · Aktualisiert · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Ist Follower kaufen legal? Für ein rein privates Konto gibt es in Deutschland kein Gesetz, das den Kauf von Followern, Likes oder Views ausdrücklich verbietet oder unter Strafe stellt. Du verstößt damit aber gegen die Regeln der meisten Plattformen. Heikel wird es, sobald du geschäftlich handelst: Dann gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Irreführung verbietet und seit dem 28. Mai 2022 auch gefälschte Bewertungen und Empfehlungen ausdrücklich untersagt.

Hier erfährst du, wo die Grenzen für private Konten, Creator und Unternehmen verlaufen, nach dem Stand im Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wenn du eine konkrete Kampagne oder eine Abmahnung auf dem Tisch hast, sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Ist es strafbar, Follower zu kaufen?

Nein. Das Strafrecht kennt keinen Tatbestand, der den Kauf von Followern, Likes oder Views für dein eigenes Konto erfasst. Niemand wird angeklagt, weil sein Profil mehr Follower hat, als die Inhalte allein gebracht hätten.

Relevant ist stattdessen der Vertrag, den du bei der Anmeldung mit der Plattform geschlossen hast. Wer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, bekommt es mit der Plattform zu tun, nicht mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Folgen können trotzdem spürbar sein: entfernte Follower, gelöschte Inhalte, weniger Reichweite oder im Extremfall ein gesperrtes Konto. Wie hoch dieses praktische Risiko ist, erklären wir auf unserer Seite Ist es sicher, Follower zu kaufen?

Was sagen Instagram, TikTok und YouTube dazu?

Alle großen Plattformen werten künstliches Engagement als Regelverstoß. Sie formulieren es nur unterschiedlich.

PlattformWas die Regeln sagenTypische Folge
InstagramApps von Drittanbietern, die unechte Likes, Follows und Kommentare erzeugen, verstoßen gegen Gemeinschaftsrichtlinien und NutzungsbedingungenUnechte Aktivität wird entfernt; wer weiter solche Apps nutzt, muss mit Einschränkungen rechnen
TikTok„Fake Engagement“ ist verboten, auch Dienste, die Follower oder Likes verkaufenUnechte Follower und Likes werden vor allem automatisiert blockiert oder gelöscht
YouTubeDie Richtlinie zu künstlichem Engagement untersagt das künstliche Steigern von Aufrufen, Likes oder AbosKünstliche Aufrufe zählen nicht; Verwarnungen, Strikes und bei drei Strikes in 90 Tagen mögliche Kanalkündigung

YouTube betont außerdem: Beauftragst du jemanden mit der Werbung für deinen Kanal, können dessen Handlungen deinem Kanal so zugerechnet werden, als hättest du selbst gehandelt.

Wann gilt das Wettbewerbsrecht für dich?

Das UWG greift nur bei einer „geschäftlichen Handlung“. Gemeint ist ein Verhalten, das objektiv mit der Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen zusammenhängt, für das eigene oder ein fremdes Unternehmen. Als Unternehmer gilt auch, wer im Namen oder Auftrag eines Unternehmens handelt.

  • Privates Hobbykonto: Kein Absatz, kein Unternehmen, also in der Regel kein UWG.
  • Shop, Marke, Agentur: Hier geht es fast immer um Absatzförderung, das UWG gilt.
  • Creator mit Kooperationen: Der Bundesgerichtshof hat 2021 die Beiträge von Influencerinnen als geschäftliche Handlungen zugunsten ihres eigenen Unternehmens eingeordnet. Mehr dazu in unserem Artikel zur Werbekennzeichnung für Influencer.

Irreführung nach § 5 UWG

Unlauter ist eine geschäftliche Handlung, die unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben enthält, etwa über die Eigenschaften eines Angebots oder über den Unternehmer selbst, und Verbraucher so zu einer Entscheidung bringen kann, die sie sonst nicht getroffen hätten. Wer gekaufte Zahlen gezielt als Beleg für Beliebtheit oder Qualität einsetzt, zum Beispiel in einer Anzeige mit „Tausende zufriedene Fans“, bewegt sich deshalb auf dünnem Eis. Ob das im Einzelfall irreführend ist, entscheiden am Ende die Gerichte.

Gefälschte Bewertungen und Empfehlungen

Seit dem 28. Mai 2022 enthält die „schwarze Liste“ im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG zwei neue Punkte, die gegenüber Verbrauchern immer verboten sind, ohne Prüfung im Einzelfall:

  • Nr. 23b: Du behauptest, Bewertungen stammen von echten Käufern oder Nutzern, ohne das angemessen geprüft zu haben.
  • Nr. 23c: Du gibst gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen ab oder beauftragst andere damit, oder du stellst Bewertungen oder Empfehlungen in sozialen Medien zur Verkaufsförderung falsch dar.

Die Regeln setzen eine EU-Richtlinie um. Deren Begründung nennt ausdrücklich „Likes“ in sozialen Medien als Beispiel für gefälschte Empfehlungen. Follower werden dort nicht ausdrücklich genannt. Für ein Unternehmen sind gekaufte Likes unter Werbebeiträgen oder Bewertungen damit besonders riskant.

Wer kann dich abmahnen?

Wer von dir verlangen darf, einen Wettbewerbsverstoß zu unterlassen, regelt § 8 Abs. 3 UWG:

  • Mitbewerber, die in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten,
  • eingetragene Wirtschaftsverbände,
  • qualifizierte Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 UKlaG stehen, etwa Verbraucherzentralen,
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.

Vor einer Klage steht meist die Abmahnung. Du sollst darin die Chance bekommen, den Streit mit einer Unterlassungserklärung beizulegen, die mit einer angemessenen Vertragsstrafe abgesichert ist. Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Absender außerdem Ersatz seiner Kosten verlangen.

Wie ernst Gerichte das nehmen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2024 (Az. 20 U 91/23). Ein Anwalt hatte auf der Facebook-Seite seiner Kanzlei Bewertungen stehen, denen kein Kontakt mit der Kanzlei vorausgegangen war. Er hatte einige davon geliked und kommentiert und sie sich damit nach Ansicht des Gerichts zu eigen gemacht. Auf Klage eines Mitbewerbers untersagte das Gericht die Werbung mit solchen Bewertungen nach Nr. 23c, unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Um gekaufte Follower ging es in dem Fall nicht.

Wie sieht es in Österreich und der Schweiz aus?

Österreich: Das österreichische UWG hat die EU-Regeln 2022 ebenfalls übernommen. Sein Anhang verbietet unter Z 23b und Z 23c ungeprüfte Echtheitsversprechen für Bewertungen sowie gefälschte Bewertungen und Empfehlungen, auch in sozialen Medien. Klagen können unter anderem Mitbewerber und Verbände.

Schweiz: Das Schweizer UWG untersagt unter anderem unrichtige oder irreführende Angaben über sich selbst und die eigenen Leistungen. Das Gesetz schützt Mitbewerber ebenso wie Konsumenten. In bestimmten Fällen kann zudem der Bund, vertreten durch das SECO, klagen oder Strafanzeige erstatten.

Für das Vereinigte Königreich gelten wieder eigene Regeln. Die erklären wir auf Englisch im Artikel Is Buying Followers Legal in the UK?

Was heißt das für dich in der Praxis?

  • Privates Konto: Rechtlich in der Regel unproblematisch. Das Risiko liegt bei der Plattform, daher sind maßvolle Mengen und eine schrittweise Lieferung sinnvoll.
  • Geschäftliches Konto: Wirb nicht mit gekauften Zahlen als Qualitätsbeweis und kaufe niemals Bewertungen, Rezensionen oder Likes für Bewertungen.
  • Echte Bewertungen schützen: Like oder teile keine Bewertungen, deren Herkunft du nicht kennst. Das OLG Düsseldorf hat genau darin ein Zu-eigen-Machen gesehen.
  • Einnahmen im Blick: Sobald du mit deinem Account Geld oder Produkte verdienst, kommen steuerliche Pflichten dazu. Mehr dazu im Artikel Steuern für Influencer in Deutschland.

Falls du dich für einen Anschub entscheidest: StreamElevate braucht nur den öffentlichen Link zu deinem Profil oder Beitrag, nie ein Passwort, und postet oder schreibt nie in deinem Namen. Wie das abläuft, steht unter So funktioniert’s. Eine Garantie, dass eine Plattform nie reagiert, kann niemand geben.

Häufige Fragen

Ist Likes kaufen rechtlich etwas anderes als Follower kaufen?

Für ein privates Konto nicht. Im geschäftlichen Bereich schon eher: Die EU-Richtlinie hinter Nr. 23c nennt „Likes“ in sozialen Medien ausdrücklich als mögliche gefälschte Empfehlungen. Gekaufte Likes unter Werbeposts oder Bewertungen eines Unternehmens sind daher riskanter als eine höhere Followerzahl.

Darf eine Agentur Follower für das Konto eines Kunden kaufen?

Eine Agentur handelt im Auftrag eines Unternehmens und fällt damit selbst unter das UWG. Es gelten also dieselben Grenzen wie für den Kunden: keine Werbung mit gekauften Zahlen als Qualitätsbeleg, keine gekauften Bewertungen. Zusätzlich gelten die Plattformregeln für das Kundenkonto.

Spielt es eine Rolle, ob ich nur wenige hundert Follower kaufe?

Das UWG fragt nicht nach Mengen, sondern danach, ob du geschäftlich handelst und ob du täuschst. Bei der Plattform kann die Menge dagegen schon zählen, weil große, plötzliche Sprünge eher auffallen als ein langsamer Anstieg.

Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?

Ignorieren solltest du sie nicht, denn danach kann eine einstweilige Verfügung oder Klage folgen. Unterschreibe aber auch nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, denn sie bindet dich mit einer Vertragsstrafe. Lass Fristen, Forderung und Formulierung anwaltlich prüfen.

Quellen: Richtlinie (EU) 2019/2161, EUR-Lex, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2024, 20 U 91/23, RIS: Anhang zum österreichischen UWG, YouTube-Hilfe: Richtlinie zu künstlichem Engagement

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